Das Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird unabhänging, objektiv und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dies bestätigt der Sachverständige durch seinen Eid. Das Gutachten hilft Ihnen, - durch das frühzeitiges Erkennen von Mängeln
- durch die Schätzung der Kosten für die jeweilige Mangelbeseitigung
- bei Verhandlungen mit Ihren Handwerkern
- als Entscheidungsgrundlage zur Durchführung weiterer Maßnahmen
- vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zur Einschätzung der Prozessrisiken
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