| Das Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird unabhänging, objektiv  und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dies bestätigt der Sachverständige durch seinen Eid. Das Gutachten hilft Ihnen, durch das frühzeitiges Erkennen von Mängelndurch die Schätzung der Kosten für die jeweilige Mangelbeseitigung bei Verhandlungen mit Ihren Handwerkernals Entscheidungsgrundlage zur Durchführung weiterer Maßnahmenvor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zur Einschätzung der Prozessrisiken
   | 
 |